Pakete aus aller Welt im Visier: Zoll kontrolliert täglich Sendungen am EuroAirport

(Basel-Mülhausen BS). Am EuroAirport Basel-Mulhouse kontrollieren Mitarbeitende des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) täglich Paketsendungen aus aller Welt.

Dabei prüfen die Zollteams die Pakete und kontrollieren, ob die geltenden Zollvorschriften eingehalten werden.

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Das Wichtigste auf einen Blick
  • Wo: EuroAirport Basel-Mulhouse.
  • Wer: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG).
  • Was: Tägliche Kontrolle internationaler Paketsendungen.
  • Aufgabe: Überprüfung der Einhaltung der Zollvorschriften.
  • Besonderheit: Die Sendungen stammen aus zahlreichen Ländern weltweit.

Am EuroAirport Basel-Mulhouse gehen täglich Sendungen aus der ganzen Welt durch die Hände der Mitarbeitenden des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit.

Die Teams kontrollieren die Pakete und überprüfen dabei die Einhaltung der Zollvorschriften.







 

Quelle: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)
Bildquelle: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)


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Pakete aus dem Ausland: Was der Schweizer Zoll kontrolliert – und was Käufer wissen sollten

Wer Waren im Ausland bestellt, denkt häufig zuerst an den Kaufpreis und die Lieferzeit. Doch beim grenzüberschreitenden Versand gelten zusätzliche Vorschriften. Der Zoll prüft nicht nur Warenangaben und Abgaben, sondern achtet auch auf Einfuhrverbote und Bewilligungspflichten. Für Konsumentinnen und Konsumenten kann das wichtige Folgen haben.

1. Warum auch kleine Pakete kontrolliert werden können

Waren aus dem Ausland müssen bei der Einfuhr grundsätzlich zollrechtlich angemeldet werden. Bei Post- und Kuriersendungen übernehmen diese Anmeldung in der Regel die Transportunternehmen auf Grundlage der Angaben des Absenders.

Die Behörden können kontrollieren, ob die deklarierten Angaben korrekt sind und ob für die Waren Einfuhrbeschränkungen oder Verbote gelten. Dabei spielt es nicht nur eine Rolle, wie gross oder teuer ein Paket ist.

Wie solche Kontrollen im Alltag aussehen, zeigt ein Bericht über die täglichen Paketkontrollen des Schweizer Zolls im Briefzentrum Mülligen.

2. Nicht alles, was online verkauft wird, darf eingeführt werden

Dass ein Artikel in einem ausländischen Onlineshop frei erhältlich ist, bedeutet nicht automatisch, dass er auch in die Schweiz eingeführt werden darf.

Besondere Vorschriften gelten beispielsweise für bestimmte Medikamente, Waffen, Betäubungsmittel, geschützte Tier- und Pflanzenarten sowie gefälschte Markenprodukte. Je nach Warenart sind Bewilligungen erforderlich oder die Einfuhr ist vollständig untersagt.

Welche Dimensionen solche Kontrollen annehmen können, zeigt ein BAZG-Einsatz mit über 1’000 entdeckten verbotenen Sendungen im Kanton Zürich. Unter den kontrollierten Waren befanden sich unter anderem Heilmittel, mutmassliche Markenfälschungen und Waffen.

Praktischer Tipp: Prüfen Sie vor einer Bestellung im Ausland, ob das Produkt in die Schweiz eingeführt werden darf. Besonders bei Medikamenten, Nahrungsergänzungsmitteln, bestimmten technischen Geräten und Markenartikeln lohnt sich eine sorgfältige Abklärung.

3. Warum Zollkontrollen auch zur Ausbildung gehören

Die Kontrolle internationaler Warensendungen erfordert Fachwissen. Mitarbeitende müssen Zollvorschriften anwenden, Waren richtig beurteilen und bei möglichen Verstössen die vorgesehenen Verfahren einhalten.

Deshalb gehört die praktische Arbeit mit Fracht- und Paketsendungen auch zur Ausbildung von Fachspezialistinnen und Fachspezialisten Zoll und Grenzsicherheit.

Ein Einblick in diese Tätigkeit bietet der Bericht über Zoll-Aspiranten, die am Flughafen Genf unter Anleitung ihrer Ausbildner Frachtpakete kontrollieren.

Gut zu wissen: Warum ein Auslandspaket zusätzliche Kosten verursachen kann

Beim Onlinekauf im Ausland können neben dem Warenpreis und den Versandkosten auch Schweizer Einfuhrabgaben und Gebühren für die Zollabwicklung anfallen.

Ein häufiger Irrtum: Die Wertfreigrenze für Waren im persönlichen Reiseverkehr gilt nicht einfach auch für Onlinebestellungen. Für Post- und Kuriersendungen gelten eigene Vorschriften.

Auch als Geschenk bezeichnete Sendungen sind nicht automatisch abgabenfrei. Für private Geschenksendungen gelten besondere Voraussetzungen und Ausnahmen.

Empfehlung: Klären Sie vor der Bestellung den Gesamtpreis inklusive Versand, möglicher Einfuhrabgaben und Bearbeitungsgebühren. Achten Sie zudem darauf, dass die Warenbeschreibung korrekt und vollständig ist.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion