Auto überschlägt sich und bleibt auf dem Dach liegen – Lenker (36) mit 1,04 Promille unterwegs

(Uster ZH). Am Dienstag, 20.10.2026, ist es auf der Winterthurerstrasse in Uster zu einem Selbstunfall gekommen.

Ein 36-jähriger Mann kam mit seinem Personenwagen von der Fahrbahn ab. Das Fahrzeug überschlug sich und blieb auf dem Dach liegen. Im Verlauf der Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass der Lenker unter Alkoholeinfluss stand.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Unfallort: Winterthurerstrasse in Uster, Ausserortsbereich
  • Zeitpunkt: Dienstag, 20. Oktober 2026, kurz nach 11.30 Uhr
  • Lenker: 36-jähriger Mann
  • Unfall: Auto kommt von der Strasse ab, überschlägt sich und bleibt auf dem Dach liegen
  • Alkoholwert: 1,04 Promille
  • Sachschaden: Totalschaden am Fahrzeug
  • Massnahme: Führerausweis vor Ort abgenommen
  • Verkehr: Winterthurerstrasse kurzzeitig eingeschränkt

Kurz nach 11.30 Uhr verlor ein 36-jähriger Personenwagenlenker auf der Winterthurerstrasse im Ausserortsbereich aus noch zu klärenden Gründen die Herrschaft über sein Fahrzeug. In der Folge geriet das Auto von der Fahrbahn, überschlug sich und kam schliesslich neben einem Feldweg auf dem Dach zum Stillstand.

Am Fahrzeug entstand Totalschaden. Es musste durch ein Abschleppunternehmen geborgen und abtransportiert werden. Der Lenker blieb glücklicherweise unverletzt, stand jedoch unter Alkoholeinfluss. Der durchgeführte Atemlufttest ergab einen Wert von 1.04 Promille. Der Führerausweis musste dem 36-jährigen deshalb noch vor Ort abgenommen werden.

Der Verkehr auf der Winterthurerstrasse war aufgrund des Unfalls kurzzeitig eingeschränkt.

Polizei.news informiert | Alkohol am Steuer

Alkohol am Steuer: Was gilt in der Schweiz?

In der Schweiz gelten für die meisten Autofahrenden folgende Grenzen:

Ab 0,5 Promille: Die gesetzliche Alkoholgrenze ist erreicht. Es drohen Sanktionen, je nach Umständen auch ein Führerausweisentzug.

Ab 0,8 Promille: Es liegt eine qualifizierte Alkoholkonzentration vor. Beim ersten entsprechenden Verstoss beträgt der Führerausweisentzug grundsätzlich mindestens drei Monate.

Für Neulenkende und bestimmte Berufsgruppen: Es gilt ein weitgehendes Alkoholverbot mit einem Grenzwert von 0,1 Promille.

Wichtig für den Morgen danach: Der Körper baut Alkohol nur langsam ab – ungefähr 0,1 bis 0,15 Promille pro Stunde. Kaffee, kalte Duschen oder Schlaf beschleunigen den Abbau nicht. Deshalb kann auch Restalkohol vom Vorabend die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen.

 

Quelle: Stadtpolizei Uster
Bildquelle: Stadtpolizei Uster