Polizei kontrolliert über 250 Personen – 35 Messer und gefährliche Gegenstände gesichert

(Luzern LU). In den vergangenen Wochen hat die Luzerner Polizei bei Personenkontrollen gezielt den Fokus auf Messer und gefährliche Gegenstände gelegt.

Insgesamt kam es zu nahezu drei Dutzend Sicherstellungen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ort: Stadt Luzern
  • Massnahme: Verstärkte Personenkontrollen in den vergangenen Wochen
  • Kontrollierte Personen: Über 250
  • Sicherstellungen: 35 Messer oder andere gefährliche Gegenstände
  • Ziel: Gewaltdelikte verhindern und Gefahren frühzeitig erkennen
  • Prävention: Zwei Informationsaktionen an der „Lozärner Määs“
  • Polizeiliche Empfehlung: Keine Messer oder gefährlichen Gegenstände im Ausgang mitführen
  • Ausblick: Weitere gezielte Kontrollen angekündigt

Im öffentlichen Raum kommt es aus verschiedenen Gründen immer wieder zu Streitigkeiten. Besonders in den Abendstunden und am Wochenende kommen Auseinandersetzungen zwischen Einzelpersonen oder Gruppen vor, oft auch unter dem Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln. Dabei wurden mehrfach auch Messer oder andere gefährliche Gegenstände eingesetzt. Im Sinne einer präventiven Aktion zur Gefahrenabwehr und der Vermeidung von Gewaltdelikten mit Messern und gefährlichen Gegenständen intensivierte die Luzerner Polizei deshalb in den vergangenen Wochen in der Stadt Luzern ihre Kontrolltätigkeit in diesem Bereich. Im Zuge dessen wurden über 250 Personenkontrollen durchgeführt. 35 Messer oder gefährliche Gegenstände wurden dabei vorsorglich sichergestellt.

In diesem Zusammenhang war die Luzerner Polizei ausserdem an zwei Abenden mit einer Standaktion an der „Lozärner Määs“ präsent. Dort wurden Besucherinnen und Besucher im Rahmen der nationalen Präventionskampagne „Dini Muetter will dich nid im Knascht bsueche“ auf das Thema Messer im Ausgang und die dazugehörigen Gefahren und Konsequenzen sensibilisiert.

Die Luzerner Polizei rät grundsätzlich davon ab, Messer und andere gefährliche Gegenstände im öffentlichen Raum mitzuführen. Bei Personenkontrollen wird sie auch künftig ein besonderes Augenmerk auf das Mitführern solcher Gegenstände legen.

Polizei.news informiert | Messer im Ausgang

Streit im Ausgang: Vier Schritte, die eine Eskalation verhindern können

Wo Alkohol, grosse Menschenmengen und aufgeheizte Stimmung zusammenkommen, können Konflikte rasch eskalieren. Besonders gefährlich wird es, wenn jemand ein Messer zieht.

1. Abstand statt Konfrontation: Lassen Sie sich nicht auf Provokationen ein. Entfernen Sie sich, bevor aus einem Wortwechsel eine körperliche Auseinandersetzung wird.

2. Messer niemals als Drohmittel einsetzen: Schon das Vorzeigen einer Waffe kann eine Situation gefährlich verschärfen. Tragen Sie nach Möglichkeit gar keine gefährlichen Gegenstände in den Ausgang mit.

3. Bei einer Bedrohung zurückweichen: Versuchen Sie nicht, eine bewaffnete Person zu entwaffnen. Suchen Sie Abstand und bringen Sie sich in Sicherheit.

4. Frühzeitig Hilfe holen: Informieren Sie Sicherheitspersonal oder wählen Sie bei einer akuten Bedrohung den Polizeinotruf 117.

Gut zu wissen: Nicht jedes Messer ist in der Schweiz generell verboten. Ob das Mitführen oder Verwenden strafrechtliche Folgen hat, hängt unter anderem von der Art des Gegenstands und den Umständen ab. Die Empfehlung der Polizei geht deshalb weiter: Messer am besten gar nicht erst in den Ausgang mitnehmen.

 

Quelle: Luzerner Polizei
Bildquelle: Symbolbild © Luzerner Polizei